Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG

 

Christine Henninger

melufo - meine lust am fotografieren

Lindenweg 2

91608 Geslau Kontakt

Telefon: 09867 / 978195

 

E-Mail: melufo@gmx.de

 

EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

 

AGB:

I. Allgemeines

Wenn zwischen Auftraggeber (z.B. Brautpaar) und Auftragnehmer (Fotograf) schriftlich oder mündlich ein Vertrag geschlossen wird gelten folgende Regelungen:

 

1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotoreportagen. Der Auftragnehmer

 

erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden

 

abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

 

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen

 

Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder

 

Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen

 

Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und

 

technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche

 

des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind

 

gesondert zu vergüten.

 

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet

 

werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom

 

Auftraggeber erwünscht ist.

 

5. Während des Fotoshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des

 

Auftraggebers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist angehalten, entsprechend hierauf

 

hinzuweisen.

 

6. Dem Auftragnehmer und seinem eventuellem Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

7. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt

 

werden.

 

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials,

 

sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.

 

Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an

 

den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

 

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des

 

Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen

 

Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für

 

nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und

 

erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht

 

übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an

 

den Auftraggeber über.

 

3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur

 

Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für

 

Fotografie oder Hochzeiten etc.).

 

 

 

III. Honorare

 

1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage ist das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers bei Übergabe der Lieferung der Bilder auf CD/DVD oder USB-Stick bar zu bezahlen.

 

2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten

 

Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.

 

3. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch

 

des Auftraggebers, wird ein Honorar von 299,--€ für jede weitere Stunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

 

4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu

 

vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der

 

Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 1/12 des Reportagesatzes für

 

jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen.

 

5. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des

 

vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche

 

Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits geleistete Anzahlungen

 

werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit)

 

nicht erstattet.

 

 

 

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

 

1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder

 

wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende

 

Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer ab 40km einfacher Strecke 0,80 €, zzgl. je Stunde Fahrzeit 70 €.

 

Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden

 

die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der

 

Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die

 

An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

 

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und

 

Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu

 

Lasten des Auftraggebers.

 

V. Haftung

 

1. 1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug,

 

Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben und

 

-Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht

 

durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen

 

verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht

 

mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher

 

Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall,

 

Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten

 

Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden

 

Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum

 

Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen

 

Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des

 

beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

 

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen

 

Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie

 

Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den

 

Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder .

 

4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten

 

und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen,

 

so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht werden.

 

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder

 

bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder

 

oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen

 

gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei

 

Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden.

 

Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer

 

bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

 

VI. Nebenpflichten

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen

 

das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung

 

der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

 

Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

VII. Datenschutz

 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können

 

gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des

 

Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und

 

Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die

 

gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Ansbach.

 

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

 

Schriftform.

 

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser

 

AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2016.

 



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