Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Christine Henninger
melufo - meine lust am fotografieren
Lindenweg 2
91608 Geslau Kontakt
Telefon: 09867 / 978195
E-Mail: melufo@gmx.de
EU-Streitschlichtung Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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AGB:
I. Allgemeines
Wenn zwischen Auftraggeber (z.B. Brautpaar) und Auftragnehmer (Fotograf) schriftlich oder mündlich ein Vertrag geschlossen wird gelten folgende
Regelungen:
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotoreportagen. Der Auftragnehmer
erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden
abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder
Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche
des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind
gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet
werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom
Auftraggeber erwünscht ist.
5. Während des Fotoshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des
Auftraggebers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist angehalten, entsprechend hierauf
hinzuweisen.
6. Dem Auftragnehmer und seinem eventuellem Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
7. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt
werden.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an
den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen
Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für
nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und
erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht
übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an
den Auftraggeber über.
3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur
Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für
Fotografie oder Hochzeiten etc.).
III. Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage ist das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers bei Übergabe der Lieferung der Bilder auf CD/DVD oder USB-Stick bar zu bezahlen.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten
Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.
3. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers, wird ein Honorar von 299,--€ für jede weitere Stunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der
Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars zu 1/12 des Reportagesatzes für
jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen.
5. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des
vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche
Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits geleistete Anzahlungen
werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit)
nicht erstattet.
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder
wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende
Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer ab 40km einfacher Strecke 0,80 €, zzgl. je Stunde Fahrzeit 70 €.
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden
die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der
Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die
An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und
Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
V. Haftung
1. 1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben und
-Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seines Erfüllungsgehilfen
verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht
mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher
Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall,
Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten
Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum
Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen
Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des
beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen
Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie
Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den
Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder .
4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten
und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen,
so kann der Auftragnehmer hierfür nicht haftbar gemacht werden.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder
bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder
oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen
gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei
Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden.
Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer
bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
VI. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen
das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung
der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können
gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und
Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die
gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Ansbach.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2016.
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